Wir fertigen Ihren
passenden Schuh.

Sicherheitsschuhe

Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die BG-Regel 191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

Bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen muss geprüft werden, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt.

Um ein möglichst breites Einsatzspektrum zu ermöglichen, sind unsere orthopädischen Sicherheitsschuheinlagen für eine große Anzahl an Sicherheitsschuhen baumustergeprüft nach EN ISO 20345 und EN ISO 20347.

Unsere orthopädischen Sicherheitsschuhe nach Maß sind baumustergeprüft nach DIN EN ISO 20345:2011.

Kostenträger:

Als mögliche Kostenträger kommen in Frage:

  • Arbeitgeber
  • Bei Arbeitsunfällen die DGUV (BG)
  • Deutsche Rentenversicherung (wenn mind. 15 Jahre rentenversicherungspflichtige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt wurden)
  • Bundesagentur für Arbeit (wenn weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt wurden)

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
Hausbesuche sind möglich

Maßschuhe / Diabetesversorgung

Maßschuhe / Diabetesversorgung

Orthopädische Schuhzurichtungen

Orthopädische Schuhzurichtungen

Individuell gefertigte Einlagen

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